Verbindlicher Rahmen
Nutzungsbedingungen
Stand: 26. Juli 2026
Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugriff auf die Website von Moraveni Werbetechnik und erläutern wesentliche Rahmenbedingungen für digitale Anfragen sowie für die Anbahnung unserer Leistungen. Betreiber ist Moraveni Werbetechnik, 40b Peetsch, Mirow, Mecklenburg-Vorpommern 17252, Germany. Kontakt ist über +49 169 89323302 und [email protected] möglich. Durch die Nutzung der Website erkennen Sie die nachstehenden Regeln in ihrer jeweils aktuellen Fassung an. Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und gesondert vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen allgemeinen Hinweisen vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
1. Gegenstand des Internetangebots
Die Website informiert über Gestaltung, Herstellung, Montage und Wartung von Schildern, Leuchtreklame, Folierungen und Großflächenwerbung. Sie ermöglicht unverbindliche Kontakt-, Termin- und Abonnementanfragen. Die veröffentlichten Inhalte stellen grundsätzlich keine rechtlich bindenden Angebote dar. Ein Vertrag entsteht erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, eine beiderseitige Vertragsunterzeichnung oder den Beginn der Leistung auf Grundlage einer eindeutigen Vereinbarung. Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsbeispiele, Zeitangaben und Preise dienen der Orientierung. Technische Eigenschaften werden erst verbindlich, wenn sie in Angebot, Freigabezeichnung oder Auftragsbestätigung festgelegt sind.
2. Zulässige Nutzung
Sie dürfen die Website zu rechtmäßigen Informations- und Geschäftszwecken verwenden. Untersagt sind Zugriffe, die den Betrieb stören, Sicherheitsmechanismen umgehen, Schadsoftware verbreiten oder Rechte Dritter verletzen. Automatisiertes Auslesen, massenhafte Anfragen, Manipulationsversuche und die missbräuchliche Nutzung von Formularen sind nicht gestattet. Zugangsdaten oder technische Schwachstellen dürfen nicht veröffentlicht oder an Unbefugte weitergegeben werden. Nutzer sind dafür verantwortlich, dass von ihnen übermittelte Inhalte richtig, erforderlich und frei von rechtswidrigen Bestandteilen sind. Wir dürfen Zugriffe begrenzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder Gefährdungen vorliegen.
3. Anfragen und Mitwirkung
Für eine belastbare Projektbewertung benötigen wir vollständige und zutreffende Angaben zu Standort, Abmessungen, Untergrund, Zugänglichkeit, gewünschter Ausführung und Terminrahmen. Auftraggeber stellen erforderliche Pläne, Markendateien und Berechtigungen rechtzeitig bereit. Sie informieren uns über verdeckte Leitungen, bauliche Besonderheiten, Denkmalschutz, Hausordnungen und sonstige Umstände, die Planung oder Montage beeinflussen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können vereinbarte Fristen verschieben. Eine über das Formular versandte Nachricht gilt nicht automatisch als angenommen. Wir bestätigen den Eingang oder melden uns mit Rückfragen; technische und wirtschaftliche Machbarkeit bleibt einer Prüfung vorbehalten.
4. Angebote, Preise und Zahlung
Angebote sind für den darin genannten Zeitraum gültig. Fehlt eine Frist, bleiben sie vierzehn Kalendertage freibleibend. Preise verstehen sich, sofern nicht anders bezeichnet, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzkosten können insbesondere für Statik, Genehmigungen, Sonderzufahrten, Hebetechnik, Baustellensicherung, Stromanschlüsse, Nachtarbeit oder nicht erkennbare Untergrundprobleme entstehen. Solche Leistungen werden vor Ausführung abgestimmt, soweit keine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Zahlungspläne ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
5. Gestaltung und Freigabe
Entwürfe, Visualisierungen und technische Zeichnungen werden nach Briefing und verfügbaren Daten erstellt. Bildschirmfarben, Materialmuster und tatsächliche Lichtwirkung können voneinander abweichen. Vor Fertigungsbeginn erhält der Auftraggeber regelmäßig eine Freigabemöglichkeit. Mit der Freigabe bestätigt er insbesondere Inhalt, Schreibweise, Maße, Anordnung und definierte Farben. Änderungen nach Freigabe können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen. Wir weisen auf erkennbare technische Risiken hin, übernehmen jedoch keine Verantwortung für Fehler in gelieferten Texten, Logos, Maßen oder Standortdaten, wenn diese bei angemessener Prüfung nicht erkennbar waren. Korrekturabzüge dürfen nur zum vereinbarten Projektzweck genutzt werden.
6. Genehmigungen und Standortvoraussetzungen
Werbeanlagen können öffentlich-rechtlichen, mietvertraglichen oder gestalterischen Beschränkungen unterliegen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Einholung von Genehmigungen, Vermieterzustimmungen und sonstigen Freigaben verantwortlich. Unterstützen wir bei Unterlagen oder Kommunikation, schulden wir keine behördliche Genehmigungsentscheidung. Der Montagebereich muss zum vereinbarten Termin zugänglich, tragfähig und sicher sein. Strom, Zufahrt und Absperrmöglichkeiten sind nach Vereinbarung bereitzustellen. Werden vor Ort unerwartete Gefahren oder ungeeignete Bedingungen festgestellt, dürfen wir Arbeiten unterbrechen und eine technisch sichere Anpassung vorschlagen.
7. Termine, Lieferung und Montage
Genannte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Fristen beginnen erst nach vollständiger Klärung, Freigabe, vereinbarter Anzahlung und Vorliegen notwendiger Genehmigungen. Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflusses, etwa extreme Witterung, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, Verkehrsunterbrechungen oder Ausfall spezialisierter Technik, können Termine angemessen verlängern. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Nach Abschluss der Montage soll eine gemeinsame Abnahme erfolgen. Offensichtliche Abweichungen sind im Protokoll festzuhalten. Unwesentliche optische Abweichungen, die Funktion und vereinbarte Gesamtwirkung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Wartungs- und Abonnementleistungen
Servicepläne enthalten ausschließlich die konkret beschriebene Prüf-, Reinigungs- und Koordinationsleistung. Ersatzteile, Hebetechnik, behördliche Gebühren, umfangreiche Reparaturen und Anfahrten außerhalb vereinbarter Bereiche können gesondert berechnet werden. Prüfungen sind Momentaufnahmen und ersetzen keine fortlaufende Beobachtung durch Betreiber oder Eigentümer. Erkennbare Beschädigungen, Lockerungen, elektrische Störungen oder Gefahren müssen unverzüglich gemeldet und betroffene Bereiche gegebenenfalls gesichert werden. Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung und Anzahl der erfassten Standorte ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Reaktionsziele bezeichnen die angestrebte Kontaktaufnahme oder Terminplanung, nicht zwingend den vollständigen Abschluss einer Reparatur.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Texte, Grafiken, Layouts, Entwürfe, Zeichnungen und Markenbestandteile auf dieser Website sind geschützt. Ohne vorherige Zustimmung dürfen sie nicht vervielfältigt, bearbeitet, verbreitet oder kommerziell genutzt werden. Das bloße Ansehen und technisch notwendige Zwischenspeichern im Browser ist erlaubt. An projektspezifischen Entwürfen erhält der Auftraggeber Nutzungsrechte nur im vertraglich vereinbarten Umfang und regelmäßig erst nach vollständiger Zahlung. Gelieferte Marken, Fotos und Texte müssen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf von ihm bereitgestellten, rechtsverletzenden Materialien beruhen und er die Verletzung zu vertreten hat.
10. Verfügbarkeit und Haftung
Wir bemühen uns um einen zuverlässigen Internetauftritt, garantieren jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit. Wartung, technische Störungen und Ereignisse außerhalb unseres Einflusses können den Zugriff zeitweise beeinträchtigen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für zwingende Produkthaftung und übernommene Garantien. Externe Links werden bei Aufnahme geprüft; für spätere fremde Inhalte ist der jeweilige Betreiber verantwortlich.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann Mirow beziehungsweise der gesetzlich zuständige Gerichtsstand vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Wir können diese Bedingungen für die Zukunft aktualisieren, insbesondere bei Änderungen des Angebots oder der Rechtslage. Die aktuelle Fassung ist online abrufbar. Fragen zu einem konkreten Auftrag beantworten wir anhand der jeweiligen Vertragsunterlagen.